Im November 1989 haben sich Vertreter von den Mitglieds-Staaten von den Vereinten Nationen getroffen.
Die englische Abkürzung für die Vereinten Nationen ist: UN.
Die Vertreter haben gemeinsam überlegt:
Was ist für Kinder wichtig?
Und welche Rechte brauchen Kinder?
Die Antworten und Ideen haben sie zusammengeschrieben. Das Ergebnis ist die UN-Kinder-Rechts-Konvention.
Man sagt:
Die UN-Kinder-Rechts-Konvention ist eine Einigung über die Rechte von Kindern. Vor November 1989 gab es so etwas noch nicht.
Erst die UN-Kinder-Rechts-Konvention hat festgelegt:
- Kinder sind eigenständige Personen
- Kinder brauchen besonderen Schutz
- Kinder brauchen besondere Unterstützung
- Kinder brauchen eigene Rechte
Die UN-Kinder-Rechts-Konvention sagt:
Alle Menschen unter 18 Jahren sind Kinder.
Die Erziehungs-Berechtigten und der Staat haben diese Aufgaben:
- auf die Interessen von Kindern aufpassen
- die Interessen von Kindern schützen
Erziehungs-Berechtigte sind die Menschen, die ein Kind erziehen. Das sind meistens die Eltern. Manchmal lebt ein Kind aber nicht bei seinen Eltern.
Vielleicht lebt ein Kind bei seiner Oma. Dann ist die Oma meistens die Erziehungs-Berechtigte.
In der UN-Kinder-Rechts-Konvention stehen Grund-Rechte von Kindern.
Die Mitglieds-Staaten von den Vereinten Nationen müssen darauf achten:
Werden die Kinder-Rechte eingehalten?
Und sie müssen alles dafür tun, damit die Rechte eingehalten werden.
Das gilt aber nur für die Mitglieds-Staaten, die der UN-Kinder-Rechts-Konvention zugestimmt haben.
Bis heute haben fast alle Mitglieds-Staaten der UN-Kinder-Rechts-Konvention zugestimmt. Die USA hat der UN-Kinder-Rechts-Konvention nicht zugestimmt.
Die UN-General-Versammlung hat die UN-Kinder-Rechts-Konvention angenommen. Das war am 20. November 1989.
Die UN-Kinder-Rechts-Konvention gilt seit dem 2. September 1990. Vom 29. bis 30. September 1990 gab es einen Welt-Kinder-Gipfel in New York.
Dort haben fast alle Regierungs-Vertreter gesagt:
Wir erkennen die UN-Kinder-Rechts-Konvention an.
Wir versprechen:
Wir halten uns an die UN-Kinder-Rechts-Konvention. Die UN-Kinder-Rechts-Konvention gehört zu den internationalen Menschen-Rechts-Verträgen von den Vereinten Nationen.
In Deutschland gilt die UN-Kinder-Rechts-Konvention seit dem 5. April 1992.
Die UN-Kinder-Rechts-Konvention hat eine Einleitung und 54 Artikel. In den Artikeln stehen die Kinder-Rechte. Alle Rechte sind wichtig. Und alle Rechte ergänzen sich gegenseitig.
Hier können Sie die UN-Kinder-Rechts-Konvention und weitere Informationen nachlesen:
https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
https://www.kinderrechtskonvention.info