Die Kinder-Rechte kann man in 3 Gruppen aufteilen.
Die Gruppen haben diese Themen:
- Versorgung
- Schutz
- Beteiligung
Gruppe 1: Versorgungs-Rechte
Zu den Versorgungs-Rechten gehören alle Rechte, die mit Versorgung zu tun haben.
Zu den wichtigsten Versorgungs-Rechten gehören:
- das Recht auf einen Namen
- das Recht auf einen Eintrag im Geburts-Register
- das Recht auf eine Staats-Angehörigkeit
Man kann also sagen:
das Recht auf eine Identität.
Und das Recht, Bürger oder Bürgerin von einem Land zu sein.
Es gibt aber auch noch andere Versorgungs-Rechte.
Zum Beispiel:
- das Recht auf Gesundheits-Versorgung
- das Recht auf Bildung
- das Recht auf angemessene Lebens-Bedingungen
- das Recht auf die Versorgung mit Nahrung
- das Recht auf die Versorgung mit Kleidung
- das Recht auf eine menschen-würdige Wohnung
- das Recht auf soziale Sicherheit
Die Versorgungs- Rechte stehen hier:
- Artikel 7 und 8
- Artikel 23 bis 29
Gruppe 2: Schutz-Rechte
Zu den Schutz-Rechten gehören alle Rechte, die mit Schutz zu tun haben.
Zum Beispiel:
- das Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt
- das Recht auf Schutz vor körperlicher Gewalt-Anwendung
und das Recht auf Schutz vor seelischer Gewalt-Anwendung
- das Recht auf Schutz vor Misshandlung
- das Recht auf Schutz vor Verwahrlosung
- das Recht auf Schutz vor grausamer
oder erniedrigender Behandlung und Folter
- das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch
- das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung
- das Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung
- das Recht auf Schutz vor Drogen
- das Recht auf Schutz vor Entführung
- das Recht auf Schutz vor Kinder-Handel
- das Recht auf besonderen Schutz im Krieg
- das Recht auf besonderen Schutz auf der Flucht
- das Recht auf besonderen Schutz bei Katastrophen
- Rechte die Minderheiten schützen
- das Recht auf Schutz vor der Todes-Strafe
Die Schutz-Rechte stehen hier:
- Artikel 19 bis 22
- Artikel 30
- Artikel 32 bis 38
Gruppe 3: Beteiligungs-Rechte
Zu der Gruppe von den Beteiligungs-Rechten gehören auch diese Rechte:
- Kulturelle Rechte
- Informations-Rechte
Diese Gruppe von Rechten hat mit der Teilnahme an der Gesellschaft zu tun.
Kinder sollen am Leben in der Gesellschaft richtig beteiligt werden.
Zu den Beteiligungs-Rechten gehört zum Beispiel:
- das Recht auf freie Meinungs-Äußerung
- das Recht auf freien Zugang zu Informationen
- das Recht auf freien Zugang zu Medien
- das Recht auf Informationen,
die kind-gerecht sind
- das Recht auf Gedanken-Freiheit
- das Recht auf Gewissens-Freiheit
- das Recht auf Religions-Freiheit
- das Recht auf Privatsphäre
- das Recht auf Schutz von der persönlichen Ehre
- das Recht auf Freizeit
- das Recht auf Beteiligung an kulturellen Dingen
Die Beteiligungs-Rechte stehen hier:
- Artikel 12 bis 17
- Artikel 31