Die Rechte von der UN-Kinder-Rechts-Konvention halten sich an 4 Leit-Gedanken.
Diese 4 Leit-Gedanken sind auch Rechte.
Man kann sagen:
Es sind die 4 Haupt-Rechte. Alle anderen Rechte haben mit den 4 Haupt-Rechten zu tun.
Das sind die 4 Haupt-Rechte:
Haupt-Recht 1:
Das Recht auf Gleich-Behandlung
Das Recht auf Gleich-Behandlung steht in dem Artikel 2. Es bedeutet:
Alle Kinder müssen gleich behandelt werden.
Kein Kind darf benachteiligt werden.
Diese Dinge spielen dabei keine Rolle:
- welches Geschlecht das Kind hat
- woher das Kind kommt
- welche Sprache das Kind spricht
- welche Haut-Farbe das Kind hat
- welche Religion das Kind hat
- ob das Kind eine Beeinträchtigung hat
- welche Politik das Kind gut findet
- wieviel Geld das Kind hat
Haupt-Recht 2:
Der Vorrang des Kindes-Wohls
Der Vorrang des Kindes-Wohls steht in dem Artikel 3.
Es bedeutet:
Es ist am allerwichtigsten, dass es dem Kind gut geht.
Bei neuen Entscheidungen muss man immer überlegen:
Geht es dem Kind damit gut?
Der Staat muss Kinder schützen und fördern.
Haupt-Recht 3:
Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung steht in dem Artikel 6.
Jedes Kind hat ein Recht auf Leben.
Und alle Staaten müssen die Entwicklung von Kindern fördern.
Haupt-Recht 4:
Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes
Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes steht in dem Artikel 12.
Man muss Kinder ernst nehmen. Und man muss Kinder mit einbeziehen.
Man soll Kinder als eigene Persönlichkeiten anerkennen.
Kinder sollen mitentscheiden dürfen. Und Kinder sollen ihre Meinung äußern dürfen.
Vor allem bei Entscheidungen, bei denen es um die Kinder selbst geht.
Kinder haben ein Recht darauf, ihr Leben mitzugestalten.